| Wichtige Informationen zum Thema Altersvorsorge und Vorsorgeaufwendungen: Welche gibt es, welche steuerlichen Aspekte sollten beachtet werden und welche Besonderheiten sind wichtig bei Vorsorgeaufwendungen? | ||||||||||||||||||||||||||||
Vorsorgeaufwendungen - Information - Vergleich - Angebot |
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Rubriken: Krankenversicherung |
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VorsorgeaufwendungenVorsorgeaufwendungen sind Aufwendungen, die man als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen kann. Hierzu gehören Beiträge zu folgenden Versicherungen:
Was für Besonderheiten gibt es bei Vorsorgeaufwendungen?
Berücksichtigt werden bis zu einem Rahmen von 20.000 EUR 60 % der getätigten Aufwendungen. Dieser Satz von 60 % erhöht sich ab dem Jahr 2006 jedes Jahr um 2 %.
Bei diesen Beiträgen gilt der Höchstbetrag von 2.400 EUR, wird der Beitrag zur Krankenversicherung vollständig alleine getragen, ansonsten gilt der Höchstbetrag von 1.500 EUR. Werden Beiträge zu Kapital-Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen getätigt, werden diese nur berücksichtigt, wenn die Versicherung vor dem 01.01.2005 begonnen hat und bis zum 31.12.2004 der erste Beitrag bezahlt wurde. Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden alle Vorsorgeaufwendungen durch eine Vorsorgepauschale und im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Für zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen gemäß Altersvermögensgesetz werden die Aufwendungen nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, sondern erst bei der Veranlagung der Einkommensteuer. Sie erhalten dann einen Private Altersvorsorge - Anbietervergleich von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zu dem Thema Private Altersvorsorge kompetent beantworten kann.
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