| Wichtige Informationen zum Thema Rentenversicherungspflicht für Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Selbständige, Handwerker und Studenten. | ||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherungspflicht - Information - Vergleich - Angebot |
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Rubriken: Krankenversicherung |
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Rentenversicherungspflicht in DeutschlandDie Rentenversicherungspflicht gilt generell für alle Arbeiter und Angestellten sowie Auszubildende.
Die Rentenversicherungspflicht gilt auch für Handwerker die in der Handwerksrolle eingetragen sind und sich in diesem Bereich selbständig machen. Sie zahlen generell den Regelbetrag, der jedoch nach oben oder unten abweichen kann.
Wichtig ist, dass ein Antrag gestellt wird, sonst wird in jedem Fall der Regelbetrag eingezogen. Alle Selbständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit sich über einen Antrag freiwillig zu versichern. Mütter oder Väter, die während der ersten drei Jahre der Kindererziehung nicht berufstätig sind, Pflegepersonen und Personen, die Unterhaltsersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen gehören ebenfalls der Rentenversicherungspflicht an. Auch wenn sie selbst keinen Beitrag zu entrichten haben, werden die Zeiten bei der Berechnung der mit angerechnet. Ob und in welcher Höhe sie später auch die Rente erhöhen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich sind auch Studenten, die neben dem Studium arbeiten versicherungspflichtig. Ausnahmen gelten nur im Rahmen eines Mini Jobs, bei Absolvierung eines Praktikums welches durch die Studienordnung vorgeschrieben ist oder wer im Laufe eines Jahres von vornherein eine begrenzte Tätigkeit von 2 Monaten oder 50 Tagen ausübt, dabei spielt der Verdienst keine Rolle. Behinderte, die in anerkannten Werkstätten arbeiten, gelten als Arbeitnehmer, auch wenn ihr Einkommen nur sehr gering ist. Für diese Personen werden Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Nur für einige wenige Berufsgruppen zählt die Versicherungspflicht nicht. Hierzu gehören Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, Altersrentner und geringfügig Beschäftigte. Als geringfügig beschäftigt gelten Personen, deren Einkommen monatlich 400 Euro nicht übersteigt. Der Arbeitgeber zahlt hier einen pauschalen Betrag von 30 Prozent als Sozialabgaben, wovon 15 Prozent auf die Rentenversicherung, 13 Prozent auf die Krankenversicherung und 2 Prozent auf die Steuern entfallen. Für den Arbeitnehmer selbst sind diese Jobs abgabenfrei. Der Anteil von 15 Prozent der Rentenversicherung kann jedoch auf die bestehenden 19,5 Prozent aufgestockt werden, wobei der Arbeitnehmer den Differenzbetrag selbst zu tragen hat. Wer jetzt nicht rechtzeitig privat Vorsorge trifft, hat ab Rentenbeginn ca. 1/3 weniger Geld zur Verfügung als jetzt. Weitere Kürzungen bei den Renten sind bereits geplant, da immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentenempfängern gegenüberstehen. Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Anbietervergleich und ein individuell ausgearbeitetes Angebot zur privaten Altersvorsorge an. Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Finanzexperten bekommen Sie einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Vorschlag zur Privaten Altersvorsorge. Sie erhalten dann einen Private Altersvorsorge - Anbietervergleich von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zu dem Thema Private Altersvorsorge kompetent beantworten kann. |
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