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Pflegeversicherung Pflegestufe eins bis drei
Einordnung der Pflegeversicherung Pflegestufe
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zuvor ein Antrag bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Je nach Krankenkasse wird entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder vom Sozialmedizinischen Dienst ein Gutachten angefertigt. Ein Gutachter übernimmt diese Aufgabe im Rahmen eines häuslichen Besuchs.
Unter anderem stellt er den Zeitbedarf für die persönliche und hauswirtschaftliche Pflege fest. Für jede einzelne Tätigkeit gibt es dabei eine bestimmte Vorgabezeit, egal ob der Pflegende mehr oder weniger Zeit hierfür benötigt. Die Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen regeln und definieren die Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung.
Der so festgestellte Pflegeaufwand dient der Einstufung in die Pflegestufe. Der Gutachter empfiehlt jedoch auch die Art der Pflege, wie häusliche oder stationäre Pflege. |
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Pflegeversicherung Pflegestufe:
Man unterscheidet zwischen 3 verschiedenen Pflegestufen: erhebliche Pflegebedürftigkeit (mindestens 90 Minuten Hilfebedarf pro Tag), schwere Pflegebedürftigkeit (mindestens 180 Minuten Hilfebedarf pro Tag) und schwerste Pflegebedürftigkeit (mindestens 300 Minuten Hilfebedarf pro Tag). Man unterteilt die Pflegestufen auch in Pflegestufe I-III. Dabei muss ein bestimmter Anteil jeweils auf die Grundpflege entfallen.
Wird der Pflegeaufwand der Pflegestufe III weit überstiegen, kann ein Härtefall vorliegen, in diesem Fall können weitere Leistungen gewährt werden.
Für einen Pflegeaufwand der unter 90 Minuten liegt gibt es dagegen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Rahmen der Sozialhilfe besteht ein eventueller Anspruch auf Hilfe zu Pflege, der jedoch einkommens- und vermögensabhängig ist.
Wie hoch die Leistungen in der einzelnen Pflegeversicherung Pflegestufe sind hängt jedoch von der Art der Pflege ab. Dabei unterscheidet man die häusliche Pflege durch Angehörige oder durch Pflegedienste, teilstationäre und stationäre Pflege. Auch Kombinationen aus den verschiedenen Arten sind möglich.
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