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Die gesetzliche und private Pflegeversicherung
Ca. zwei Millionen Menschen sind in Deutschland ständig auf Pflege angewiesen. Die meisten werden von ihren Angehörigen gepflegt, die dafür eine Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
Was ist die Pflegeversicherung?
Zum 01.01.1995 wurde die Pflegeversicherung als fünfte gesetzliche Sozial-Versicherung eingeführt und dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Die Aufgaben übernehmen die Krankenkassen. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Hierfür werden 1,7 Prozent vom Einkommen abgezogen. Familienangehörige sind kostenlos mitversichert, wenn Sie kein eigenes Einkommen haben. |
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Personen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, können sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichern oder auch eine Pflegeversicherung bei einem Privatunternehmen wählen. Personen, die in der privaten Krankenversicherung voll versichert sind, müssen auch Mitglied in der privaten Pflegeversicherung werden. Seit 2005 müssen Versicherte, die keine Kinder haben, 0,25 % ihres Einkommens zusätzlich in die Pflegeversicherung zahlen. Dieses gilt nicht für Personen unter 23 und über 64. Ebenso gilt dieses nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Wofür wird die Pflegeversicherung benutzt?
Die Pflegeversicherung trägt im Pflegefall einen Teil der häuslichen und stationären Pflege. Hierfür gilt: Pflegegeld bekommt jeder, der sich bei mindestens zwei Tätigkeiten am Tag, sei es Einkaufen oder Waschen, betätigt. Fremddienste können auch verrechnet werden. Jedoch hängt der Zuschuss vom Pflegegrad ab, den der medizinische Dienst festlegt. Hinzu kann noch ein zusätzliches Pflegegeld für die Betreuung von altersverwirrten Menschen gezahlt werden, die zu Hause versorgt werden.
Welche Besonderheiten gibt es?
Der Pflegegrad wird in drei Pflegestufen eingeteilt: Pflegestufe I, erheblich pflegebedürftig, d.h. einmal täglich Hilfe für mindestens zwei Aufgaben; Pflegestufe II, schwer pflegebedürftig, d.h. dreimal täglich Hilfe zu verschiedenen Tageszeiten; Pflegestufe III, schwerst pflegebedürftig, d.h. Hilfe im 24-Stunden-Dienst.
Die Monatssätze für die häusliche Pflege werden unterteilt in Selbst- und Fremdhilfe. In der Pflegestufe I: Selbsthilfe: 205 EUR, Fremdhilfe: 384 EUR; Pflegestufe II: Selbsthilfe: 410 EUR, Fremdhilfe: 921 EUR und Pflegestufe III: Selbsthilfe: 665 EUR, Fremdhilfe: 1432 EUR, im Härtefall 1918 EUR. Bei der stationären Pflege gelten folgende Monatssätze: Pflegestufe I: 1023 EUR, Pflegestufe II: 1279 EUR und Pflegestufe III: 1432 EUR, im Härtefall 1688 EUR.
Wird ein Angehöriger länger als ein Jahr gepflegt, kann sich der Pflegende bis zu 28 Tage im Jahr vertreten lassen und kann für eine Ersatzperson bei der Krankenkasse bis zu 1432 EUR beantragen. Bei Berufstätigkeit des Pflegers kann die zu pflegende Person auch in einer entsprechenden Einrichtung betreut werden. Die Kosten richten sich hier nach dem Gesamtaufwand. Bei häuslicher und auch bei stationärer Pflege gilt, dass Kosten, die darüber hinausgehen, vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Hierfür gibt es die Möglichkeit einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Sie erhalten dann einen Anbietervergleich für die private Pflegeversicherung von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zu dem Thema Private Pflegeversicherung kompetent beantworten kann.
Beachten Sie auch unsere Informationen zur Sterbegeldversicherung für Angehörige.
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