| Wichtige Informationen zum Thema betriebliche Altersvorsorge mit Pensionsfonds: Voraussetzungen, Leistungen, Beiträge und steuerliche Vorteile. Kostenlose und unabhängige Finanzberatung zum Pensionsfond und Altersvorsorge. | |||||||||||||||||||||||||||
Pensionsfonds - Information - Vergleich - Angebot |
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Rubriken: Krankenversicherung |
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Die betriebliche Altersvorsorge mit PensionsfondsDer Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Einrichtung. Er fungiert als externer Träger der betrieblichen Altersvorsorge und gewährt Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen muss einen Pensionsfonds zunächst zulassen, der dann auch von dieser beaufsichtigt wird.
Im Unterschied zu anderen Durchführungswegen ist im Versicherungsaufsichtsgesetz vorgeschrieben, dass die Leistungen eines Pensionsfond nur in Form von Rentenzahlungen erbracht werden dürfen; Kapitalleistungen sind damit ausgeschlossen. Arbeitnehmer, die sich für einen Pensionsfond im Rahmen der Entgeltumwandlung entscheiden, können den Vorteil erzielen, das festgesetzte Beträge steuerfrei sind und bis zum Jahr 2008 sollen auf diese Beträge auch keine Sozialabgaben zu zahlen sein. Jedoch müssen später auf die Leistungen, die aus dem Pensionsfonds gezahlt werden, Einkommenssteuern entrichtet werden. Die Leistungen aus einem Pensionsfonds werden im Rahmen einer lebenslangen Altersrente gewährt. Werden die steuerlichen Vorteile genutzt, sind die späteren Leistungen in voller Höhe steuerpflichtig,. Der Arbeitnehmer kann den Altersentlastungsbetrag geltend machen, der jedoch bis zum Jahr 2040 stufenweise abgeschafft wird. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung der staatlichen Riesterförderung anstelle der Nutzung von steuerlichen Vorteilen. Dabei erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettogehalt und der verbleibende Altersvorsorgebetrag wird in Form einer Zulagengewährung und eines evtl. zusätzlichen Sonderausgabenabzugs gewährt. Das Finanzamt übernimmt hierbei eine Günstigerprüfung, ähnlich wie beim Kindergeld. Auch hier sind die Leistungen ab Rentenbezug in voller Höhe steuerpflichtig. Gerade für Arbeitgeber bietet der Pensionsfonds viele Vorteile: der gesetzlich vorgeschriebene Anspruch auf Entgeltumwandlung von Arbeitnehmern kann umgesetzt werden, Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen (gilt nur für Entgeltumwandlungen bis zum Jahr 2008), ein geringes Verwaltungsaufkommen, Bilanzen werden nicht belastet (es wird kein betriebsfremdes Risiko ausgewiesen) und bisherige Pensions- und Unterstützungskassenzusagen sind in Pensionsfonds umwandelbar. Aber auch Arbeitnehmer haben Vorteile, wenn sie sich für den Pensionsfond entscheiden: sie sparen ebenfalls bis zum Jahr 2008 Sozialversicherungsbeiträge, haben die Möglichkeit die Beiträge jedes Jahr neu zu gestalten, es erfolgt keine Anrechnung beim Arbeitslosengeld II, bei einem Arbeitsplatzwechsel haben sie ein Recht auf Übertragung der Anwartschaft auf den neuen Arbeitgeber, die Leistungen sind sichergestellt (auch bei Insolvenz des Unternehmens), Information über Stand und Höhe der Versorgungsanwartschaft einmal jährlich.
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