| Wichtige Informationen zum Thema fondsgebundene Lebensversicherung: Renditen, Leistungen, Riester Förderung und Beiträge und Anbieter. Kostenlose und unabhängige Finanzberatung zum Thema fondsgebundene Lebensversicherung. | |||||||||||||||||||||||||||||
Fondsgebundene Lebensversicherung - Information und Angebot |
|||||||||||||||||||||||||||||
Rubriken: Krankenversicherung |
|||||||||||||||||||||||||||||
|
Die fondsgebundene Lebensversicherung als AltersvorsorgeIn der heutigen Zeit ist es aufgrund der ständigen Niveausenkungen der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger dieses durch eine zusätzliche Altersversorgung abzufangen.
Diese Versicherungsart wird in erster Linie als Kapitalanlage genutzt, weniger um den Todesfall abzusichern. Der Sparanteil, der im Versicherungsbeitrag enthalten ist, wird in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt. Diese Investmentfonds investieren in unterschiedlichen Anlageformen wie z. B. Aktien, Rentenpapiere, Immobilien etc. Es gibt jedoch keine Garantieverzinsung auf die eingezahlten Prämien. Welche Besonderheiten gelten für fondsgebundene Lebensversicherungen? Außerdem hat der Versicherte die Möglichkeit während des laufenden Vertrages das gesamte Fondsguthaben inkl. der zukünftigen Sparanteile in andere Fonds zu übertragen. Dieses bezeichnet man als Shifting. Auch können die bisherigen Sparanteile im bereits gewählten Fonds verbleiben und die zukünftigen Sparanteile in andere Fonds gezahlt werden, dieses wird als Switching bezeichnet. Es gibt jedoch auch fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen man Garantien wie z.B. Beitragsgarantien festlegen kann. Versicherte haben während der Vertragslaufzeit auch die Möglichkeit sich Teilbeträge aus dem Fondsguthaben auszahlen zu lassen oder durch Sondereinzahlungen das bereits investierte Kapital erhöhen. Fondgebundene Lebensversicherungen können heute als Riester-Rente und Rürup-Rente im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich gefördert werden. Ebenso gilt für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, dass 50 % der Erträge bei einer Anlagedauer von 12 Jahren versteuert werden müssen, wenn das Alter des Versicherten über 60 ist. Versicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind von dieser Regelung nicht betroffen, jedoch muss eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren bestehen und mindestens für 5 Jahre Beiträge gezahlt worden sein. Außerdem muss der Mindesttodesfallschutz während der gesamten Laufzeit mindestens 60 % der Summe der eingezahlten Beiträge umfassen. Sie erhalten dann einen fondsgebundene Lebensversicherung Anbietervergleich von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zu dem Thema fondsgebundene Lebensversicherungenkompetent beantworten kann.
|
||||||||||||||||||||||||||||
| Private Krankenversicherung Startseite - qualifizierte Versicherungsmakler - qualifizierte Finanzberater Copyright © 2005 www.krankenversicherung-private.net. Impressum Haftungsausschluss Sitemap Datenschutzerklärung Empfehlungen 1 2 |
|||||||||||||||||||||||||||||