| Wichtige Informationen zum Thema betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung: Voraussetzungen, Regelungen und Beiträge. Kostenlose und unabhängige Finanzberatung zur Schließung der Altersvorsorge Rentenlücke. | |||||||||||||||||||||||||||
Entgeltumwandlung - Information - Vergleich - Angebot |
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Rubriken: Krankenversicherung |
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Die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen AltersvorsorgeDie Entgeltumwandlung findet im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ihre Anwendung. Auf betrieblicher Ebene war die Umwandlung von Gehaltsansprüchen schon länger gängige Praxis. Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz, welches seit dem 1. Januar 2005 Anwendung findet, haben sich jedoch viele Neuregelungen ergeben.
Arbeitnehmer haben generell ein Recht auf Entgeltumwandlung, sowie alle anderen Personen, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das Risiko für die Entgeltumwandlung wurde minimiert, in dem der Arbeitnehmer eine feste Versorgungszusage erhält, mindestens in der Höhe der eingezahlten Beträge. Mit der Versorgungszusage tritt eine sofortige Unverfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft ein. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er auch bei einem Arbeitsplatzwechsel in jedem Fall Ansprüche aus der betrieblichen Rentenversicherung hat. Auch können in die Rentenversicherung weiter Beiträge durch den neuen Arbeitgeber geleistet werden. Die Beiträge im Rahmen der Entgeldumwandlung können verschieden genutzt werden: durch Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse. Bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur Insolvenzsicherung zu erbringen. Bei Durchführung über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse besteht diese Pflicht grundsätzlich nicht. Für Unternehmen ist die Entgeltumwandlung interessant, da sich hierdurch sozial- und steuerrechtliche Vorteile ergeben können und die Lohnnebenkosten gesenkt werden können. Aber auch für den Arbeitnehmer ist die Entgeltumwandlung besonders attraktiv, denn er hat die Möglichkeit staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Eingezahlte Beträge können nicht gepfändet werden und werden zum Beispiel auch bei der Berechnung von Sozialleistungen wie Hartz IV nicht berücksichtigt. Sie erhalten dann einen Private Altersvorsorge - Anbietervergleich von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zu dem Thema betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung kompetent beantworten kann. |
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