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Die betriebliche Altersvorsorge: Vergleich, Infos & Vorsorge Angebot
Seit Anfang des Jahres 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, dies wurde durch die Riester-Reform festgelegt.
Ziel soll sein, eine gesunde Alterssicherung aufzubauen. Dazu wurde ein Dreisäulensystem entworfen, welches aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge besteht. Die Differenz vom monatlichen Arbeitslohn zu der gesetzlichen Rentenzahlung soll hierdurch abgefangen werden, so das im Alter der Lebensstandard beibehalten werden kann.
Arbeitgeber haben jedoch verschiedene Möglichkeiten die betriebliche Altersvorsorge durchzuführen. Dabei stehen die Möglichkeiten der Direktversicherung, der Unterstützungskasse, der Pensionskasse, des Pensionsfonds oder der Direktzusage zur Verfügung. Weitere Infos zu den einzelnen Formen finden Sie links im Menü. Während früher der Aufwand zur betrieblichen Altersvorsorge ausschließlich vom Arbeitgeber geleistet wurde, so kann heute der Aufwand im Rahmen der Entgeltumwandlung stattfinden. Es ist also weiterhin möglich das der Arbeitgeber die Altersvorsorge finanziert oder aber der Arbeitnehmer, auch Mischformen sind möglich.
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Da früher die betriebliche Altersvorsorge stark von der wirtschaftlichen Lage und der Unternehmenssituation abhängig war lag der Anteil der Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge bei gerade mal 20 Prozent.
Durch die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung hofft man auf einen erheblichen Anstieg. In diesem Rahmen muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge geben.
Insoweit das Entgelt auf einen Tarifvertrag beruht, kann eine Entgeltumwandlung nur erfolgen, wenn dies im Tarifvertrag verankert ist oder man eine individuelle Betriebsvereinbarung getroffen hat. Doch was bedeutet Entgeltumwandlung eigentlich? – Kurz gesagt: Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes zugunsten einer Altersvorsorge, der Arbeitgeber sichert ihm dafür eine wertgleiche Versorgungsleistung bei Alter, bei Invalidität und Tod zu.
Durch die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung, die jedes Jahr neu festgelegt wird, ist der umwandelbare Teil des Entgeldes jedoch beschränkt. Die Höchstgrenze für den umzuwandelnden Teil des Entgeltes liegt bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Entgelt (z.B. im Rahmen der Elternzeit) hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, die Beträge selbst privat einzuzahlen. Die Beiträge die eingezahlt wurden sind sofort unverfallbar, das heißt der Mitarbeiter hat sofort Anspruch auf spätere Rentenzahlungen, die Höhe richtet sich nach den bereits eingezahlten Beträgen. Der unterschied zur privaten Altersvorsorge ist, dass der Arbeitgeber als Treuhänder für seinen Mitarbeiter handelt und er muss dessen Interessen im Auge behalten.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet viele Vorteile, sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen.
Für die Mitarbeiter gilt, das entweder Ansparzahlungen oder die späteren Versorgungsleistungen (je nach gewählter Vorsorgeart) nicht oder nur anteilig zu versteuern sind. Je nach Höhe des Entgeltes kann es hierbei zu hohen Steuereinsparungen kommen. Erworbene Ansprüche erhöhen zusätzlich die Mobilität. Für die Unternehmen können je nachdem welcher Durchführungsweg gewählt wurde Vorteile bei der Pauschalbesteuerung, bei der Bildung der Liquiditätsreserven, bei der Reduzierung des zu versteuernden Gewinns, und bei der Schaffung stiller Reserven entstehen.
Daher ist die betriebliche Altersvorsorge sowohl für Mitarbeiter als auch für Unternehmen zu empfehlen
Wer jetzt nicht rechtzeitig privat Vorsorge trifft, hat ab Rentenbeginn ca. 1/3 weniger Geld zur Verfügung als jetzt. Weitere Kürzungen bei den Renten sind bereits geplant, da immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentenempfängern gegenüberstehen.
Um die Rentenlücke bei der gesetzlichen Rente auszugleichen eignet sich die betriebliche Altersvorsorge.
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Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der betrieblichen Vorsorge. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.
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