| Wichtige Informationen zum Thema Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (BBG): Regelungen, Höhe und Beitragssätze. Kostenlose und unabhängige Finanzberatung zur Schließung der Altersvorsorge Rentenlücke. | ||||||||||||||||||||||||||||
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) - Information - Vergleich - Angebot |
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Rubriken: Krankenversicherung |
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Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (BBG)Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung wird jedes Jahr von der Bundesregierung neu festgelegt. Im Verhältnis zu den Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen der Arbeitnehmer im Vorjahr wird die Beitragsbemessungsgrenze immer wieder neu angepasst.
Im Jahr 2003 wurde durch das Beitragssatzsicherungsgesetz die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Entwicklung des Bruttoarbeitentgeltes abgekoppelt und auf einen Jahreswert festgelegt Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: Grundsätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung prozentual vom Bruttoarbeitslohn berechnet. Ist der Bruttoarbeitslohn jedoch höher als die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, wird der prozentuale Teil nur von der Bemessungsgrenze errechnet. Entgelte die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen sind beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für 2006 liegt in den alten Bundesländern bei 5250,- Euro im Monat (63.000,- Euro/Jahr) und in den neuen Bundesländern bei 4400,- Euro im Monat (52800,- Euro/Jahr) Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden zu einer Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt 2006 bei 19,5%. Der Arbeitgeberanteil wird natürlich nicht vom Arbeitgeber persönlich getragen, sondern er ist Lohnbestandteil und erhöht somit die Personalkosten. Die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung hängt nicht nur vom Beitragssatz ab, sondern die Belastung kann auch steigen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung angehoben wird. Für Arbeitnehmer deren Einkommen im Vorjahr über der Beitragsbemessungsgrenze lag, bedeutet dies eine höhere Belastung. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Das System beruht auf der Grundlage der Leistung und Gegenleistung, das heißt jeder der Beiträge gezahlt hat, kann eine Rente beanspruchen. Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Anbietervergleich und ein individuell ausgearbeitetes Angebot zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge an. Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Finanzexperten bekommen Sie einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Vorschlag zur Privaten Altersvorsorge. Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der Altersvorsorge. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden. Sie erhalten dann einen Altersvorsorge Vergleich und Vorschlag von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zu dem Thema Altersvorsorge kompetent beantworten kann.
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