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Alterseinkünftegesetz - Information - Vergleich - Angebot |
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Rubriken: Krankenversicherung |
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AlterseinkünftegesetzSeit dem 01.01.2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Hier handelt es sich um ein Gesetzespaket, welches aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im März 2002 bzgl. der unterschiedlichen Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, vom Gesetzesgeber geschaffen wurde.
Was bedeutet das im Einzelnen? Welche Besonderheiten gibt es beim Alterseinkünftegesetz? Erwerbsminderungsrenten werden wie Altersrenten nachgelagert versteuert und Renten aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden mit dem Ertragsanteil versteuert. Erträge aus Kapital-Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren haben, bleiben steuerfrei. Ist die Versicherung nach dem 01.01.2005 abgeschlossen worden, werden 50 % Prozent der Erträge versteuert, wenn die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt. Sind diese Vorraussetzungen nicht erfüllt, sind die Erträge voll zu versteuern. Sie erhalten dann einen Altersvorsorge Anbietervergleich von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zu dem Thema betriebliche oder private Altersvorsorge kompetent beantworten kann.
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