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Die Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtversicherungsgrenze zur Krankenversicherung

Ab 01. Januar 2005 gibt es eine neue Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtversicherungsgrenze für Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern wollen. Folgende Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflichtversicherungsgrenze zum Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung gelten:

Pflichtversicherungsgrenze:

Jahr Im Monat Im Jahr
2010
4.162,50 €
49.950 €
2009
4.050,00 €
48.600 €
2008
4.012,50 €
48.150 €
2007
3.975,00 €
47.700 €
2006
3.937,50 €
47.250 €
2005
3.900,00 €
46.800 €

Für Arbeitnehmer, die bereits seit 2002 oder früher privat versichert waren, gilt ab 2005 eine Pflichtversicherungsgrenze von 42.300,- €. Ab 2006 fallen diese Arbeitnehmer unter die Versicherungspflichtgrenze, wenn Sie unter 3562,50 € monatlich verdienen.
Wer 2008 in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, der muß die letzten 3 Jahre über der jeweiligen Pflichtversicherungsgrenze verdient haben.

Beitragsbemessungsgrenze:

Jahr
im Monat
Im Jahr
2010
3.750,00 €
45.000 €
2009
3.675,00 €
44.100 €
2008
3.600,00 €
43.200 €
2007
3.562,50 €
42.750 €
2006
3.562,50 €
42.750 €
2005
3.525,00 €
42.300 €

Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, dass bis zu dieser Summe Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen, das über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht wird nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet.


Bezugsgröße:

Jahr Alte Bundesländer Neue Bundesländer
 monatlich      jährlich      monatlich      jährlich    
2.555
30.660 €
2.170 €
26.040 €
2.520
30.240 €
2.135 €
25.620 €
2.485
29.820 €
2.100 €
25.200 €
2.450 €
29.400 €
2.100 €
25.200 €
2.450 €
29.400 €
2.065 €
24.780 €
2.415 €
28.980 €
2.030 €
24.360 €

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung - z. B. in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Festsetzung der Mindest- Beitragsbemessungsgrenze für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt und in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen oder Pflegepersonen.

Eine Private Krankenversicherung wird von vielen Versicherungen angeboten, die wiederum eine Vielzahl an verschiedenen Tarifen haben. Die Beiträge, Versicherungsbedingungen und Leistungen der Privaten Krankenversicherung unterscheiden sich leider sehr. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte der Rat von einem erfahrenen Private Krankenversicherung Experten eingeholt werden. Nachfolgend können Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot nach Ihren Vorstellungen anfordern:

Sie erhalten dann einen Private Krankenversicherung - Anbietervergleich von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zu dem Thema Private Krankenversicherung kompetent beantworten kann.

 

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